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Verkehrsrecht

BGH: Nach Verkehrsunfall von Porsche zu Citroën – und kein Cent Nutzungsausfall

BGH, Urt. v. 07. Oktober 2025 – VI ZR 246/24 Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall plötzlich statt im Porsche 911 im Citroën DS3 sitzt, fühlt sich um mehr beraubt als nur ums Blech. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Anspruch auf Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall besteht nicht, wenn der Geschädigte ein zumutbares Ersatzfahrzeug nutzen kann – selbst wenn es weniger PS hat oder das Image darunter leidet.