Nebenkostenabrechnung prüfen – wichtige Hinweise für Mieter und Vermieter
LG Hanau, Beschluss vom 12. Februar 2025 – 2 S 43/24
Das Jahresende naht – und damit steht für viele Vermieter die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung bevor. Gleichzeitig erhalten zahlreiche Mieter in diesen Wochen Post mit teils hohen Nachforderungen. Gerade jetzt lohnt sich ein genauer Blick: Viele Abrechnungen enthalten Fehler, und sowohl Mieter als auch Vermieter sollten ihre Rechte und Pflichten kennen. Lassen Sie sich rechtzeitig durch Ihren Anwalt für Mietrecht in Ludwigshafen, Mannheim und Umgebung beraten, um Fehler zu vermeiden und die Nebenkostenabrechnung prüfen zu lassen.
Was Vermieter bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung beachten sollten
Für Vermieter ist die Erstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung oft komplex.
Wichtig sind vor allem folgende Punkte:
- Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung darf sich nur auf zwölf Monate beziehen.
- Mietvertrag prüfen: Nur wenn eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart ist, muss abgerechnet werden. Bei einer Pauschale entfällt die Abrechnungspflicht.
- Kostenarten: Nur umlagefähige Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) dürfen auf den Mieter umgelegt werden – z. B. Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Grundsteuer.
- Keine Weitergabe der WEG-Abrechnung: Bei Eigentumswohnungen dürfen Hausgeldabrechnungen der Gemeinschaft nicht einfach an den Mieter weitergereicht werden, da sie oft nicht umlagefähige Positionen (z. B. Instandhaltung) enthalten.
- Umlageschlüssel prüfen: Wurde der korrekte Verteilungsschlüssel verwendet? Stimmen die Quadratmeterangaben mit dem Mietvertrag überein?
Ein häufiger Fehler liegt im falschen Umlageschlüssel – wenn etwa Flächenangaben nicht stimmen oder Verbrauchswerte unzutreffend sind. Hier drohen Rückforderungen.
Was Mieter in der Nebenkostenabrechnung prüfen sollten
Auch Mieter sollten die Abrechnung genau unter die Lupe nehmen, bevor sie zahlen:
- Zeitraum: Deckt die Abrechnung genau den Zeitraum ab, in dem Sie in der Wohnung wohnten?
- Kostenpositionen: Sind nur umlagefähige Posten enthalten? Fraglich sind z. B. Reinigungskosten ohne tatsächliche Leistung oder Hausmeisterkosten ohne klaren Nachweis.
- Umlageschlüssel: Stimmen die in der Abrechnung genannten Flächen und Anteile?
- Fristen: Mieter müssen Einwendungen innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich geltend machen.
- Belegeinsicht: Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege beim Vermieter, um die Abrechnung zu überprüfen. Dieses Recht sollte aktiv und korrekt wahrgenommen werden, wie die nachfolgende aktuelle Entscheidung des LG Hanau zeigt.
Aktuelle Entscheidung des LG Hanau: Belegeinsicht ist kein Übersendungsverlangen
Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Hanau (vom 12. Februar 2025 – 2 S 43/24) zeigt, wie wichtig die richtige Wahrnehmung des Belegeinsichtsrechts ist.
In dem Fall hatte der Mieter die Übersendung der Belege verlangt, jedoch keinen Termin zur Einsichtnahme vor Ort gefordert. Das Gericht entschied:
Ein solches Übersendungsverlangen genügt nicht, um die Einwendungsfrist nach § 556 Abs. 3 BGB offenzuhalten.
Die Folge: Die Einwendungsfrist begann bereits mit dem Zugang der Abrechnung zu laufen – spätere Einwände waren verfristet.
Das Gericht stellte klar: Nur wer Einsicht in die Belege vor Ort verlangt und diese Möglichkeit nutzt, kann sich später auf Fehler in der Abrechnung berufen. Damit betonte das LG Hanau die Pflicht der Mieter, ihr Prüfungsrecht aktiv wahrzunehmen – ein wichtiger Hinweis für die Praxis.
Was bedeutet das in der Praxis?
Für Mieter heißt das:
- Prüfen Sie die Abrechnung frühzeitig.
- Fordern Sie ausdrücklich einen Termin zur Einsichtnahme der Belege in den Räumen der Hausverwaltung.
- Fertigen Sie Notizen oder Kopien (auf eigene Kosten) an, um eventuelle Fehler konkret belegen zu können.
Für Vermieter gilt:
- Gewähren Sie Einsicht zeitnah und vollständig.
- Eine bloße Übersendung der Abrechnung genügt nicht, wenn der Mieter Einsicht wünscht.
- So vermeiden Sie Streit und sichern die Abrechnung rechtlich ab.
Fazit: Sorgfalt auf beiden Seiten lohnt sich
Die Entscheidung des LG Hanau zeigt exemplarisch, dass kleine formale Fehler große finanzielle Folgen haben können.
Ob in Ludwigshafen, Mannheim oder Umgebung – wer seine Betriebskostenabrechnung prüft oder erstellt, sollte die gesetzlichen Anforderungen genau kennen.
- Mieter: Belegeinsicht aktiv wahrnehmen, Fristen beachten.
- Vermieter: Umlageschlüssel, Kostenpositionen und Vertragsgrundlagen prüfen.
Hinweis: Der Artikel basiert auf dem Beschluss des Landgerichts Hanau vom 12. Februar 2025 (Az.: 2 S 43/24). Jeder Fall ist anders – lassen Sie sich individuell beraten von Ihrem Anwalt für Mietrecht Ludwigshafen, Mannheim und Umgebung.
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