WEG

BGH: Vermieter haften trotz WEG für Winterdienst – dies kann nicht einfach „wegdelegiert“ werden

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BGH, Urteil vom 6. August – VIII ZR 250/23 Der Bundesgerichtshof hat erneut klargestellt, dass Vermieter mietvertragliche Schutzpflichten nicht dadurch verlieren, dass sie Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Konkret ging es um die Frage, ob eine Vermieterin für einen Sturz ihrer Mieterin auf einem vereisten Weg haftet, obwohl der Winterdienst durch die WEG an einen externen Dienstleister vergeben wurde.