
BGH: Nach Verkehrsunfall von Porsche zu Citroën – und kein Cent Nutzungsausfall
VerkehrsrechtBGH, Urt. v. 07. Oktober 2025 – VI ZR 246/24
Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall plötzlich statt im Porsche 911 im Citroën DS3 sitzt, fühlt sich um mehr beraubt als nur ums Blech. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Ein Anspruch auf Nutzungsausfall nach Verkehrsunfall besteht nicht, wenn der Geschädigte ein zumutbares Ersatzfahrzeug nutzen kann – selbst wenn es weniger PS hat oder das Image darunter leidet.

Mithaftung trotz Anscheinsbeweis: Rückwärtsfahren im verkehrsberuhigten Bereich
VerkehrsrechtLandgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2024 – 13 S 59/22
Rückwärts aus einer Garageneinfahrt – Kollision mit einem vorbeifahrenden Auto – und schon ist der Ärger da. Grundsätzlich spricht bei solchen Konstellationen der sogenannte Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden. Das Landgericht Saarbrücken hat in einem aktuellen Urteil jedoch betont: Auch das vorbeifahrende Fahrzeug kann mithaften – vor allem dann, wenn der Fahrer eine erkennbare Gefahr ignoriert.

OLG Köln: auch E-Zigarette mit Touchscreen fällt unter Nutzungsverbot
VerkehrsrechtOLG Köln, Beschluss vom 25. September 2025 – III-1 ORbs 139/25
In dieser Woche führt die Polizei europaweit verschärfte Verkehrskontrollen durch. Unter dem Motto „Focus on the Road“ will die Kontrollaktion von ROADPOL (European Roads Policing Network) die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ins Visier nehmen. Handy, Tablet, E-Book-Reader oder auch das Navigationsgerät – alles, was den Blick von der Straße nimmt, kann Leben kosten.

Rechts vor links auf Parkplätzen – Wann gilt die Vorfahrtsregel wirklich?
VerkehrsrechtBGH, Urteil vom 22.11.2022 – VI ZR 344/21
Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ ist vielen Verkehrsteilnehmern fest im Gedächtnis verankert – nicht nur im fließenden Straßenverkehr, sondern auch auf Parkplätzen. Doch gilt sie dort tatsächlich immer? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil für Klarheit gesorgt – und mit einem weitverbreiteten Irrtum aufgeräumt.